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Immer wiederkehrende Fragen

Unter den Fragen, die uns erreichen, haben sich einige herauskristallisiert, die immer wiederkehren. Wir möchten sie hier beantworten.

Sie befinden sich hier:

Wie und weshalb ist das Projekt entstanden?

Das "Präventionsprojekt für Jugendliche" (kurz: PPJ) ist aus dem "Präventionsprojekt Dunkelfeld" (kurz: PPD; www.kein-taeter-werden.de) am Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité Berlin heraus entstanden.

Das PPD richtet sich an erwachsene Menschen ab 18 Jahren mit einem sexuellen Interesse an Kindern und bietet ihnen Hilfe, die sexuellen Impulse zu kontrollieren. Ziel ist es, sexuellen Kindesmissbrauch sowie die Nutzung von Missbrauchsabbildungen zu verhindern.

Beim PPD meldeten sich immer wieder Jugendliche, die sich ebenfalls sexuell zu Kindern hingezogen fühlten und deswegen Hilfe suchten. Auch berichteten viele erwachsene Klienten des PPD, sich bereits seit dem Jugendalter ihrer sexuellen Fantasien zu Kindern bewusst gewesen zu sein.

Daher wurde das PPJ ins Leben gerufen, um Jugendlichen, die sich mitten in der physischen, psychischen und sozialen Entwicklung befinden, bedürfnisgerecht und individuell helfen zu können.

Was ist das Ziel des PPJ?

Ziel des Projektes ist die Verhinderung erstmaliger oder wiederholter sexuell grenzverletzender Verhaltensweisen gegenüber Kindern, in Form direkter sexueller Übergriffe sowie der Nutzung von Missbrauchsabbildungen (sog. "Kinderpornografie") durch Jugendliche bis 18 Jahren.

Jugendliche, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, werden dabei unterstützt, ihre Neigung ins Selbstbild zu integrieren und ihr Verhalten zu kontrollieren. Die Jugendlichen werden dabei nicht stigmatisiert, sondern erhalten altersgerechte und professionelle Unterstützungs- und Hilfsangebote.

Was unterscheidet das Projekt von anderen Hilfsangeboten für betroffene Jugendliche?

Das PPJ richtet sich an Jugendliche, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen.

Als Mitarbeiter des Institutes für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité Berlin sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Vivantes Klinikum im Friedrichshain sind wir speziell für die Diagnose und therapeutische Begleitung der Projektteilnehmer ausgebildet.

Die Jugendlichen sind durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt. Die Mitarbeiter des PPJ verurteilen niemanden für das, was er sexuell erregend empfindet. Unser Grundsatz lautet: Niemand ist verantwortlich für die eigene sexuelle Neigung, aber jeder ist sehr wohl verantwortlich für das eigene Verhalten.

Ist die Projektteilnahme mit Kosten verbunden?

Nein, das Hilfsangebot ist kostenlos.

Das PPJ wird durch das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) gefördert, sodass die Teilnahme kostenfrei angeboten werden kann. Eventuell entstehende Kosten für Anreise und Übernachtung können jedoch leider nicht vom PPJ übernommen werden.

Wer arbeitet im PPJ?

Im Projekt arbeiten Ärzte und Psychologen mit besonderer Qualifizierung für die Diagnostik und Therapie sexueller Störungen.

Was ist Pädophilie?

Pädophilie ist die sexuelle Ansprechbarkeit durch das kindliche (vorpubertäre) Körperschema, was sich auf Jungen oder auf Mädchen, aber auch auf beide Geschlechter richten kann.

Der Begriff sagt lediglich etwas über die sexuelle Ausrichtung der Personen auf das präferierte (kindliche) Entwicklungsalter der begehrten Sexualpartner aus und nicht darüber, ob entsprechende Wünsche in Verhalten umgesetzt werden. Wenn es zu konkreten sexuellen Handlungen eines Erwachsenen vor, an oder mit einem Kind kommt, wird dies als Pädosexualität bezeichnet. Diese sexuellen Missbrauchshandlungen können, müssen aber nicht auf eine Pädophilie zurückgehen.

Die Pädophilie stellt eine Besonderheit der sexuellen Präferenz eines Menschen dar, manifestiert sich im Jugendalter und ändert sich, dem derzeitigen Stand der sexualwissenschaftlichen Forschung zufolge, nach Abschluss der Pubertät genauso wenig wie eine sexuelle Orientierung auf (erwachsene) Frauen oder Männer. Sie ist Schicksal und nicht Wahl und wie jede andere Präferenzausbildung das Produkt eines biopsychosozialen Entstehungsprozesses, der sich nicht willentlich beeinflussen lässt. Aus diesem Grund darf man die sexuelle Präferenzstruktur auch niemandem zum Vorwurf machen. Die Betroffenen sind nicht schuld an ihren sexuellen Gefühlen, aber sie sind verantwortlich für ihr sexuelles Verhalten.

Die Diagnose Pädophilie darf nach dem weltweit gültigen Diagnoseklassifikationssystem ICD-10 (WHO) erst ab dem 16. Lebensjahr vergeben werden. Im PPJ wird unabhängig von Krankenkassen gearbeitet. Deshalb müssen keine Diagnosen vergeben werden. Vielmehr geht es im Projekt darum, aktuell auftretende sexuelle Fantasien und Gefühle gemeinsam mit den Jugendlichen im Gespräch und durch die Zuhilfenahme von Fragebögen zu erfassen.

Begehen alle Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit für Kinder auch sexuellen Kindesmissbrauch?

Nein.

Menschen mit einem sexuellen Interesse an Kindern begehen nicht zwangsläufig sexuelle Übergriffe auf diese oder nutzen Abbildungen, die einen sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. "Pädophilie" und "sexueller Kindesmissbrauch" sind daher keinesfalls gleichzusetzen. Letzteres ist strafrechtlicher Natur und bezeichnet ausschließlich sexuelle Handlungen mit Kindern, die überwiegend von Tätern begangen werden, die keine sexuelle Ansprechbarkeit für den kindlichen Körper haben.

Können Jugendliche pädophil sein?

Die Diagnose "Pädophilie" kann gemäß internationaler Standards (ICD-10, WHO) erst ab dem 16. Lebensjahr vergeben werden.

Im PPJ wird daher generell keine Diagnose "Pädophilie" an unter 16-Jährige vergeben. Wir sprechen bei Jugendlichen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, stattdessen von "sexueller Präferenzbesonderheit" oder "sexueller Ansprechbarkeit".

Wir wollen niemanden stigmatisieren und abschrecken, sondern betroffene Jugendliche erreichen und unterstützen, bevor sie eine Straftat begehen.

Verwächst sich eine sexuelle Ansprechbarkeit auf Kinder mit dem Alter?

Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Daten, die diese Annahme unterstützen. Zu wenig ist über die Entwicklung der sexuellen Ausrichtung bekannt. Vielmehr lehrt die klinische Erfahrung, dass sich die sexuelle Präferenz – und damit auch die für das kindliche Körperschema – im Jugendalter ausbildet und anschließend weitgehend stabil bleibt. Befragt man erwachsene Männer mit auf Kinder bezogenen sexuellen Fantasien, berichten die meisten von ihnen, bereits seit ihrer Pubertät darum zu wissen und sich schon als Jugendlicher Hilfe gewünscht zu haben.

Wie ist das mit der Anonymität im Projekt?

Die Gewährleistung des Datenschutzes ist uns ein besonderes Anliegen.

Jeder, der das PPJ via E-Mail oder via Hotline kontaktiert, erhält zunächst eine so genannte Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Unter dieser PIN werden alle Unterlagen zum Jugendlichen geführt. Keine unbefugte Person kann Rückschlüsse auf die Identität des Jugendlichen ziehen. Aufgrund ethischer Richtlinien muss jedoch die Einwilligungserklärung zur Projektteilnahme mit Klarnamen unterschrieben werden. Diese wird von allen Unterlagen mit der PIN getrennt und verschlossen aufbewahrt.

Was passiert nach der ersten Kontaktaufnahme?

Nach der ersten Kontaktaufnahme wird der betroffene Jugendliche sowie (sofern gewünscht) seine Bezugsperson(en) zu meist mehreren diagnostischen Terminen eingeladen. Die Diagnostik besteht aus mehreren Gesprächen sowie einer Reihe von Fragebögen, die vom Jugendlichen zu bearbeiten sind. Dafür werden bis zu drei Termine vereinbart, die in der Regel zwei bis drei Stunden dauern.

Es finden auch Einzelgespräche mit den Bezugspersonen statt, die darüber hinaus ebenfalls einen Fragebogen ausfüllen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind von großem Nutzen für die Beurteilung der persönlichen und der sexuellen Entwicklung des Jugendlichen. Sie geben wertvolle Anknüpfungspunkte für die therapeutischen Empfehlungen.

Wird eine Überweisung vom Hausarzt benötigt?

Nein, es muss vorab kein Arzt konsultiert werden. Das Hilfsangebot ist kostenlos und steht unter Schweigepflicht.

Erfährt die Krankenkasse von der Teilnahme im PPJ?

Nein, es besteht während der Teilnahme im PPJ - auch bei der ambulanten diagnostischen und/oder therapeutischen Versorgung - keinerlei Kontakt zu einer Krankenkasse. Die Teilnahme im PPJ ist für die Projekteilnehmer und deren Angehörige kostenlos, sodass für eine Information an Krankenkassen auch keine Notwendigkeit besteht.

Sollte jedoch ein stationärer Aufenthalt notwendig sein (siehe weiter unten), muss dieser über die Krankenkasse finanziert werden. Die Entscheidung darüber wird jedoch nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Projektteilnehmer getroffen.

Kann auch ausschließlich online oder telefonisch am Projekt teilgenommen werden?

Nein.

Ein erster Kontakt kann natürlich über die

Projekt-Hotline (030/450 529 529) oder in Textform über

Für die Diagnostik und die Therapie sind jedoch persönliche Gespräche unumgänglich.

Aufgrund der sensiblen Thematik ist eine gute Beziehung zwischen Therapeut und Jugendlichem zwingend notwendig. Diese lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch aufbauen. Darüber hinaus werden auch die Testuntersuchungen im PPJ von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, die bei Unklarheiten und Problemen für Fragen zur Verfügung stehen können.

Wann und von wem wird entschieden, ob ein Jugendlicher ein Therapieangebot erhält?

Nach Abschluss der ausführlichen Diagnostik wird im Rahmen einer Fallkonferenz entschieden, ob der betroffene Jugendliche die Ein- bzw. Ausschlusskriterien des Projektes erfüllt.

Entscheidende Voraussetzungen für die Möglichkeit der Therapieteilnahme sind:

- das Vorliegen einer sexuellen Erregbarkeit durch das kindliche Körperschema,

- die Motivation, die sexuellen Fantasien nicht ausleben zu wollen, und

- die Bereitschaft, keine sexuellen Übergriffe zu begehen,

- die Bereitschaft, keine Missbrauchsabbildungen zu nutzen.

Der Jugendliche muss darüber hinaus zwischen 12 und 18 Jahre alt sein und darf aktuell nicht aufgrund sexueller Übergriffe gegenüber Kindern mit der Justiz in Kontakt stehen.

Sollten darüber hinaus psychiatrische Begleiterkrankungen im Vordergrund stehen, müssen diese zuerst behandelt werden.

Sollte dem Jugendlichen aus den genannten Gründen kein Therapieplatz angeboten werden können, werden gemeinsam mit ihm und den Sorgeberechtigten der nächstbeste Schritt besprochen und gegebenenfalls zunächst andere Anlaufstellen vermittelt.

Wie funktioniert die Therapie?

Der Schwerpunkt liegt auf Hilfen für die Auseinandersetzung mit den sexuellen Fantasien sowie dem Erlernen der sicheren Beherrschbarkeit des sexuellen Verhaltens.

Dazu wird mit dem Jugendlichen in wöchentlichen Sitzungen viel geredet und geübt – u.a. werden persönliche Risikosituationen genau besprochen und die richtigen Verhaltensweisen trainiert. Aber auch persönliche und familiäre Probleme können zur Sprache kommen.

Ziel ist ein ganzheitliches Hilfsangebot für den Jugendlichen. Daher beinhaltet die Therapie auch Stunden mit den Eltern oder Bezugspersonen. Erfahrungsgemäß haben auch sie viele Fragen und Redebedarf. Außerdem ist die soziale Unterstützung des Jugendlichen außerordentlich wichtig.

Wie lange dauert die Therapie?

Bei wöchentlichen einzeltherapeutischen Sitzungen, die in der Regel 50 Minuten dauern, ist die Therapie auf ungefähr ein Jahr angelegt. Die Dauer kann je nach Rhythmus der Sitzungen (bspw. Termine nur alle zwei Wochen aufgrund einer höheren räumlichen Entfernung) sowie den zu behandelnden individuellen Problematiken variieren.

Können Jugendliche mit sexueller Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema "geheilt" werden?

Eine Heilung im Sinne einer Löschung der sexuellen Ausrichtung kann nach gegenwärtigem Wissensstand nicht in Aussicht gestellt werden. Dies ist daher auch nicht das Ziel der Therapie.

Niemand ist verantwortlich für seine sexuelle Neigung, aber jeder trägt die Verantwortung für sein Verhalten. Die Therapie zielt deshalb darauf ab, den betroffenen Jugendlichen zu helfen, ihre problematischen – sexuellen – Fantasien nicht auszuleben, um erstmalige oder wiederholte Übergriffe auf Kinder sowie die Nutzung von Missbrauchsabbildungen zu verhindern.

Werden in der Therapie Medikamente eingesetzt und wenn ja, welche?

In den meisten Fällen empfehlen wir keinen Einsatz von Medikamenten. In Einzelfällen können sie jedoch hilfreich sein, die Intensität sexueller Impulse zu reduzieren. Der Einsatz von Medikamenten kann also z.B. sinnvoll sein, wenn die sexuellen Fantasien sehr stark sind und deshalb ein hohes Risiko besteht, einen sexuellen Übergriff zu begehen oder Missbrauchsabbildungen zu konsumieren.

Die therapiebegleitende Einnahme von Medikamenten wird immer nur nach ausführlicher Aufklärung über Chancen und Risiken und mit Zustimmung des Jugendlichen sowie der Sorgeberechtigten empfohlen und findet unter kinder- und jugendpsychiatrischer Fachaufsicht statt.

Gibt es die Möglichkeit einer stationären Aufnahme? Ist eine stationäre Aufnahme sogar zwingend notwendig?

Es handelt sich beim PPJ um ein vorrangig ambulantes Hilfsangebot. Wird im Rahmen der Diagnostik bei dem Jugendlichen eine akute Fremd- und/oder Eigengefährdung festgestellt, werden gemeinsam mit dem Jugendlichen und den Sorgeberechtigen Schritte erarbeitet, um die akute Gefährdungssituation zu beenden. Im Einzelfall kann dafür eine stationäre Unterbringung in Betracht gezogen werden. Diese kann beim Kooperationspartner des Projektes, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Vivantes Klinikum im Friedrichshain erfolgen.

Wird die Schweigepflicht auch eingehalten, wenn ein Projektteilnehmer eine Straftat im Zusammenhang mit seiner Neigung begangen hat?

Die Schweigepflicht für Therapeuten ist die Grundlage für unseren Präventionsansatz.

Ärzte und Psychologen sind in Deutschland hinsichtlich aller in der Vergangenheit liegenden Straftaten (auch sexueller Natur), die ihnen im Rahmen ihrer diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit bekannt werden, an die Schweigepflicht gebunden. So kann hilfesuchenden, justizunbekannten Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema diagnostische und therapeutische Hilfe angeboten werden.

In Fällen akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung steht das Kindeswohl an erster Stelle. In diesen Fällen werden gemeinsam mit dem Jugendlichen und seinen Sorgeberechtigten Schritte erarbeitet, um die akute Gefährdung zu beenden.

Welche Ansprechpartner und Hilfsangebote gibt es neben dem PPJ?

Das hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf des Jugendlichen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb die folgenden Kontaktstellen im Internet aufzusuchen:

Hilfe finden! – Angebot der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung

Bundesweite Liste der Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie