Sexuelles Verhalten (Dissexualität)
Unter dieser Bezeichnung werden sämtliche sexuelle Verhaltensweisen zusammengefasst, bei denen das Wohl und die sexuelle Selbstbestimmung anderer Menschen beeinträchtigt oder geschädigt werden und die aus diesem Grunde strafrechtlich verfolgt werden können. Unabhängig von ihrer strafrechtlichen Relevanz oder Verfolgbarkeit sind mit dieser Störungsgruppe sämtliche sexuelle Übergriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemeint – sowohl psychische als auch physische. Sie werden unter dem Begriff Dissexualität zusammengefasst.
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Störungen des Sexualverhaltens beginnen ...
... mit sexuell motiviertem, gezieltem Aufsuchen von Situationen, in denen andere Menschen (zur eigenen sexuellen Erregung) in intimen Situationen beobachtet werden können. Dabei werden zur Ermöglichung dieser sog. voyeuristischen Beobachtungen mitunter bewusst und willentlich auch Grenzen der Privatsphäre und des Hausfriedens überschritten (Betreten von Privatgrundstücken, Nutzung von Leitern vor Fenstern, auf Dächern, Besteigen von Balkonen etc.). Zur Gruppe der sexuellen Verhaltensstörungen gehört außerdem das bewusste sichtbare Entblößen und ggf. masturbatorische Präsentieren des Genitales (überwiegend vor Personen des anderen Geschlechts und/oder Kindern) sowie das uneinvernehmliche Berühren oder Anfassen (überwiegend von Personen des anderen Geschlechts oder Kindern) im Brust oder Perigenitalbereich in der Öffentlichkeit.
Sexuell motivierte Belästigung
Des Weiteren können sich Störungen des Sexualverhaltens in sexuell motivierter Belästigung via Post, E-Mail, SMS, Telefon oder direkter (obszöner) Ansprache von Menschen ausdrücken. Dieses Problemverhalten kann sich ausweiten zum – auch räumlichen – sexuell motivierten Nachstellen und Verfolgen von Menschen, dem sogenannten Stalking. Stalking stellt eine Form von sexueller Verhaltensstörung dar, bei der eine Person die vergangene, gegenwärtige oder nur imaginierte sexuelle Beziehung zu einer anderen Person gegen deren Willen aufrechtzuerhalten oder (wieder)herzustellen versucht, indem sie die "begehrte" Person telekommunikativ oder real verfolgt, bedroht, belagert oder sogar tätlich angreift und damit in einem Ausmaß belästigt, das die "begehrte" Person in ihrer freien Lebensführung erheblich beeinträchtigt und einschränkt. In der angloamerikanischen Literatur werden die Täter udn Täterinnen als "intimacyseeking stalkers" bezeichnet, was zutreffend auf die auch hier beteiligte Beziehungsdimension der Sexualität verweist und damit einem Versuch entspricht, eine – auch syndyastische – Beziehung gegen den Willen des Opfers zu erzwingen. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden Frauen von Männern verfolgt, wohingegen Männer – die zwar viel seltener von Stalking betroffen sind – etwa gleich häufig von Frauen oder Männern verfolgt werden. In ca. drei Vierteln der Fälle kennen die Opfer die sie verfolgende Person. Die größte Gruppe der Täter und Täterinnen rekrutiert sich aus ehemaligen intimen Partnerschaften.
Sexuelle Handlungen als Verhaltensstörungen
Zu den sexuellen Verhaltensstörungen zählen darüber hinaus auch Versuche oder die Durchführung sexueller Handlungen vor, an oder mit Kindern (sog. "pädosexuelle Handlungen", strafrechtlich: "Sexueller Missbrauch von Kindern") oder Jugendlichen oder sonstigen Personen, die in die sexuellen Handlungen nicht einwilligen können. Die Endstrecke sexueller Verhaltensstörungen bilden schließlich alle anderen expliziten Sexualstraftaten von "sexueller Nötigung" und "Vergewaltigung", bis hin zur "sexuell motivierten Tötung", wie sie im dreizehnten Abschnitt des Deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) unter der Überschrift "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" und in den Paragraphen 174–184 aufgeführt sind.
Verbindung zu Paraphilien
Sexuelle Verhaltensstörungen können einerseits auf das Ausleben entsprechender Paraphilien zurückgehen, d.h. paraphile Impulsmuster können einen ursächlichen Hintergrund für sexuelle Verhaltensstörungen darstellen.
Andererseits existieren auch dissexuelle Verhaltensweisen, die nicht auf das Ausleben eines klar beschreibbaren paraphilen Impulsmusters zurückgehen, sondern als unabhängige sexuelle Verhaltensstörung gelten. Das bedeutet, dass im sexualdiagnostischen Prozess Störungen der sexuellen Präferenz und Störungen des sexuellen Verhaltens sauber differenziert werden müssen und nicht verwechselt oder gar gleichgesetzt werden dürfen. Besonders im Rahmen forensischer Begutachtungen zur Schuldfähigkeit ist diese Differenzierung von großer Bedeutung.